10. März 2010

Neues Informationsblatt der Bürgerinitiative kritisiert Informationspolitik der Stadtverordnetenversammlung.

Der Amtsbote vom Januar 2010 berichtet erst im nichtamtlichen Teil bei den "Kleinanzeigen der Stadtversammlung" unter dem 13. und vorletzten Punkt auf Seite 8 in einer Meldung mit dem Namen "zeitlich befristeter Energiepark Weesow" von dem Projekt.

Meldung zum Photovoltaikkraftwerk Werneuchen

Sicher kann eine Stadtverordnetenversammlung unter dem Tagesordnungspunkt "Energiepark Weesow" nicht deutlicher auf einen Kunstnamen einer Marketingabteilung hereinfallen. In den Ministerien und Ämtern findet sich dieser Name nicht im Gebrauch. Hier wird von Photovoltaikanlagen bzw. in der Größenordnung von 220 Hektar von Photovoltaikkraftwerken gesprochen. Auch die "MOZ" übernimmt den wohlklingenden Kunstnamen der Stadtverordnetenversammlung nicht.

Bei einer Laufzeit von 30 Jahren von einem befristeten Projekt zu sprechen täuscht ebenfalls etwas an der Wirklichkeit vorbei. Werden bereits Mietverträge über 2 Jahre juristisch als unbefristet bewertet, spricht man auch bei über mehrjährigen Pachtverträgen in der Amtssprache von unbefristeten Verträgen.

Die Stadtverordneten haben im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Werneuchen nicht wie vorgeschrieben die Bürger hinreichend über das Projekt informiert, weder auf das öffentliche Verfahren noch auf die Bedeutung der geplanten Errichtung des größten Photovoltaikkraftwerkes auf deutschem Boden hingewiesen.

Wenn Bürgermeister Horn sagt, dass "die Schaukästen am Rathaus für alle Bürger Pflicht wären", macht er es sich zu leicht. Er hat sicher sinngemäß Recht, aber nur wenn der Amtsbote im übertragenen Sinn der Schaukästen wäre. Es ist weder zumutbar, dass die Bürger z.B. aus Krummensee und Hirschfelde ständig zu den Schaukästen des Rathauses reisen würden, noch wäre dies zu rechtfertigen, solange es einen aus der Stadtkasse finanzierten Amtsboten gibt.

Und der Amtsbote hat weder wie vorgeschrieben, noch angemessen und auch nicht ganz sachgemäß informiert.